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   FG Niedersachsen, 12.11.2012 - 3 K 333/12   

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https://dejure.org/2012,51517
FG Niedersachsen, 12.11.2012 - 3 K 333/12 (https://dejure.org/2012,51517)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.11.2012 - 3 K 333/12 (https://dejure.org/2012,51517)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. November 2012 - 3 K 333/12 (https://dejure.org/2012,51517)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2013, 19
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.05.2011 - VI R 42/10

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.11.2012 - 3 K 333/12
    Zivilprozesskosten sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn sich der Steuerpflichtige nicht mutwillig oder leichtfertig auf den Prozess eingelassen hat und die beabsichtigte Rechtsverfolgung aus Sicht eines verständigen Dritten hinreichende Aussicht auf Erfolg bot (Anwendung des BFH-Urteils vom 12. Mai 2011 - VI R 42/10).

    7.195,42 EUR an, die der Kläger unter Berufung auf das Urteil des VI. Senats des Bundesfinanzhofs (v. 12.5.2011 - VI R 42/10) im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machte.

    Kosten eines Zivilprozesses erwachsen den Parteien nach der neuen Rechtsprechung des zuständigen VI. Senats des Bundesfinanzhofs (im Folgenden: BFH) unabhängig vom Gegenstand des Zivilrechtsstreits aus rechtlichen Gründen zwangsläufig (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 2011 - VI R 42/10, BStBl. II 2011, 1015).

  • BFH, 30.06.1999 - III R 8/95

    Versicherungsleistung bei Hausrat und Kleidung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.11.2012 - 3 K 333/12
    Allerdings sind nur solche Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, die den Steuerpflichtigen endgültig belasten (BFH-Urteil vom 30. Juni 1999 - III R 8/95, BStBl II 1999, 766).
  • BFH, 20.01.2016 - VI R 40/13

    Zivilprozesskosten zur Abwehr von Wasserschäden am Wohnhaus als außergewöhnliche

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12. November 2012  3 K 333/12 aufgehoben.

    Es beantragt sinngemäß, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 12. November 2012  3 K 333/12 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2013 - 3 K 1665/12

    Anerkennung von Rechtsanwaltsgebühren für einen Zivilprozess als außergewöhnliche

    Das vom beklagten Finanzamt angeführte anhängige Verfahren vor dem BFH - VI R 40/13 - (Vorinstanz Niedersächsisches FG, Az.: 3 K 333/12) sei hier nicht einschlägig.

    Ferner weist der Beklagte auf das anhängige Verfahren vor dem BFH - VI R 40/13 - (Vorinstanz Niedersächsisches FG, Az.: 3 K 333/12) hin.

  • FG Niedersachsen, 03.11.2016 - 2 K 44/16

    Abziehbarkeit von Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit einem zu eigenen

    Hiergegen richtete sich nach erfolglosem Vorverfahren die unter dem Aktenzeichen 3 K 333/12 beim hiesigen Gericht geführte Klage.
  • FG München, 16.10.2014 - 8 K 981/12

    Korrektur der zunächst als außergewöhnliche Belastungen anerkannten Prozesskosten

    Nicht zuletzt deshalb biete die Rechtsordnung ihren Bürgern ein sorgfältig ausgebautes und mehrstufiges Rechtssystem an (vgl. dazu auch Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12. November 2012 3 K 333/12, juris).
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